Kündigungstermine der Zusatzversicherung
Wann kann ich die Zusatzversicherung kündigen?
Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen gilt im Normalfall eine Kündigungsfrist von einem Monat nach Erhalt der Ankündigung einer Prämienerhöhung. Findet keine Erhöhung der Prämien statt, so gilt die vertraglich festgelegte Kündigunsfrist. Bei den meisten Krankenkassen ist die Kündigunsfrist 3 Monate. Somit muss per Ende September gekündigt werden. Genauere Details entnehmen Sie nachstehender Liste mit Kündigungsfristen und Kündigungstermine der Krankenkassen. Diese Fristen gelten grundsätzlich für die ordentlichen Kündigungen der Verträge.
Unser Rat: Die Krankenkassen haben das Recht bei Anträgen auf Zusatzversicherungen auch nachträglich einen zeitlich befristeten oder unbefristeten Vorbehalt anzubringen, wenn sich herausstellt, dass jemand den Versicherungsantrag unwahr oder unvollständig ausgefüllt hat. Deshalb kündigen Sie Ihre alte Zusatzversicherung erst, wenn Ihnen die vorbehaltslose Aufnahmebestätigung der neuen Krankenkasse vorliegt.
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